Phänotypisierung durch eine Behörde nach Anmeldung eines Continental Bulldogs
Bisher bestehen deutschlandweit relativ selten Probleme bei der Anmeldung eines Continental Bulldog. In NRW ist er lediglich von der 20/40 Regelung betroffen, das heißt, Hunde mit 20 kg und mehr und/oder 40 cm und mehr müssen nicht nur zur Steuer, sondern auch beim Ordnungsamt angemeldet werden und neben der Haftpflichtversicherung ist auch ein Sachkundenachweis erforderlich. Dieser ist aber gut zu schaffen und eine Versicherung sollte selbstverständlich sein.
Es gibt allerdings Bundesländer, wie z.B. Brandenburg oder NRW die aufgrund der Rassegeschichte die Einkreuzung eines Listenhundes unterstellen könnten. In NRW kann es dazu kommen, dass man nach der Anmeldung eines Continental Bulldogs dazu aufgefordert wird, den Hund für eine Phänotypisierung vorzustellen. Der Continental Bulldog steht innerhalb Deutschlands auf keiner Rasseliste, umso erschrockener reagieren die Halter, sobald sie eine dieser Aufforderungen im Briefkasten vorfinden. Sollten Sie so eine Aufforderung zur Phänotypisierung erhalten, dann besteht in der Regel kein Grund zur Sorge. Wenden Sie sich bitte an Ihren Züchter oder an die Geschäftsstelle des CfC e.V. – dort wird Ihnen weiter geholfen.
Wichtig ist immer der Wortlaut des Schreibens seitens der Behörde, um zu erkennen, warum der Hund phänotypisiert werden soll. Aus diesem Grunde wäre es ratsam, die Briefe in Kopieform zur Verfügung zu stellen. Rufen Sie nicht in den Ämtern an oder statten dort persönlich einen Besuch ab, wählen Sie nur den schriftlichen Weg. Mündliche Aussagen sind nicht belegbar und somit auch nichts wert. Es gibt immer mehrere Wege, um das Problem mit den Behörden zu handhaben. Der Besitz einer Rechtschutzversicherung ist immer sinnvoll, diese sollte auch das Verwaltungsrecht (Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht) abdecken. So ist man bei Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes, die Kosten betreffend, auf der sicheren Seite. Scheuen Sie sich nicht und rufen Sie an, wir sind auch in schwierigen Situationen für Sie da.
Was ist eine Phänotypisierung:
Hierbei wird das Aussehen des Hundes vom örtlich zuständigen Amtsveterinär begutachtet. Der Amtsveterinär entscheidet auf Basis der Optik (des Phänotyps) des jeweiligen Hundes, ob es Anhaltspunkte für die Einkreuzung eines Listenhundes gibt oder nicht. Entspricht der Hund weitgehend dem Erscheinungsbild eines Bulldogs, dann wird dieser auch als solcher phänotypisiert. Erkennen die Behörden vom Aussehen her eine gelistete Rasse, so wird einer Phänotypisierung nicht zugestimmt und der Hund ggf. einer Rasse zugeordnet, die besonderen Auflagen unterliegt.