Der Continental Bulldog

Der Continental Bulldog

Er ist ein sportlicher kleiner Molosser mit charmantem Bulldog-Charakter. Ruhig im Haus, problemlos bei Spaziergängen, ohne lange Gewaltmärsche zu fordern. Er zeigt sich zurückhaltend und freundlich, auch gegenüber Unbekanntem. Bisweilen wirkt er etwas starrsinnig, nach außen manchmal sogar griesgrämig, doch ist der Conti im Grunde ein liebenswürdiger und lustiger Geselle. Der Continental Bulldog gehört zu den Familien- und Begleithunden, das Wichtigste für ihn sind der Kontakt und der Bezug zu seinen Menschen. Um richtig und gesund aufzuwachsen benötigt er viel Liebe, eine konsequente und klare Erziehung und sehr viel Einfühlungsvermögen in das zuweilen etwas sture Wesen des Bulldogs.

Seit 2004 wird der Continental Bulldog in seinem Ursprungsland, der Schweiz, gezüchtet, seit 2006 auch in Deutschland, Der Club für Continental Bulldogs züchtet seit 2012. Seit dem 1. Januar 2015 ist der Continental Bulldog national vom Verband für das Deutsche Hundewesen und seit dem 30.03.2022 international durch die FCI anerkannt.

Er gehört zur Gruppe der molossoiden doggenartigen Hunde ohne Arbeitsprüfung.

 

KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS

Die Europa-Konvention über Zucht und Haltung von Heimtieren, sowie das Schweizerische Tierschutzgesetz (Art.10) waren ausschlaggebend, um diesen Zuchtversuch zu starten. Ziel war es, einen mittelgroßen Bulldog zu schaffen, der alle vom Tierschutz geforderten Voraussetzungen an einen gesunden Hund erfüllt und trotzdem das so geschätzte und beliebte Wesen des English Bulldogs beibehält.
Die Kreuzungen zwischen English Bulldog und Old English Bulldog unter dem Patronat der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft waren sehr viel versprechend, zeigten aber bald, dass das Unterfangen auf die Schaffung einer neuen Rasse hinaus lief, einer Rasse, die dem ursprünglichen Typ des Bulldogs nahe kommt. Zwecks klarer Abgrenzung zum English Bulldog wurde für die neue Rasse der Name Continental Bulldog gewählt.
Die Entscheide und Maßnahmen zur Bildung dieser Rasse wurden in Absprache mit der FCI (Vertreter der Standard- und der Wissenschaftlichen Kommissionen) getroffen. Die Tatsache, dass es noch keinen belastbaren, mittelgroßen Familienhund vom Molosser-Typ gibt, dies aber sehr erwünscht wäre, bezeugen die vielen begeisterten Liebhaber der noch jungen Rasse.


Der Continental Bulldog ist bereit, diese Lücke zu füllen.

 

Rassestandard

FCI-Standard Nr. 369

URSPRUNG: Schweiz


DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN OFFIZIELLEN
STANDARDS: 30.03.2022.


VERWENDUNG: Begleithund, Familienhund.


KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 2 Pinscher und Schnauzer

Molosser SchweizerSennenhunde
Sektion 2.1 Molossoide Doggenartige Hunde

Ohne Arbeitsprüfung


KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS: Das Ziel war einen
mittelgroßen Bulldog zu schaffen. Die Kreuzungen mit englischen Bulldogs
und Old English Bulldogs zeigten jedoch bald, dass das Programm
schlussendlich auf die Schaffung einer neuen Rasse hinauslief, die dem
ursprünglichen Typ des Bulldogs nahekommt. Zwecks klarer Abgrenzung
zum English Bulldog, wurde für die neue Rasse der Name „Continental
Bulldog“ gewählt.


ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD: Ein kurzhaariger, athletisch
gebauter, mittelgroßer, fast quadratischer, bulldogartiger Hund. Trotz seines
kräftigen Körperbaus ist der Continental Bulldog beweglich und
ausdauernd, auch bei raschem Trab oder Galopp soll er geräuschlos atmen.
Sein Gewicht bewegt sich ungefähr zwischen 20 30 kg je nach Größe.
Rüden und Hündinnen sollen deutliches Geschlechtsgepräge haben.


WICHTIGE PROPORTIONEN:

Widerristhöhe: Brusttiefe 2:1

Widerristhöhe: Körperlänge 1:1.2

Widerristhöhe: Länge von Widerrist bis Rutenansatz 1:1

Diese Masse und Proportionen sind als Richtlinien zu verstehen, maßgebend
ist immer der Gesamteindruck eines Hundes, der BulldogTyp muss gewahrt
werden.

VERHALTEN/CHARAKTER (WESEN): Aufmerksam, selbstsicher,
freundlich, weder aggressiv noch scheu.


KOPF:

OBERKOPF: Der Kopfumfang vor den Ohren gemessen sollte die
Widerristhöhe nicht um mehr als 10% übertreffen. Von vorne gesehen
erscheint der Kopf annähernd quadratisch mit einer leichten Ausbuchtung
der Jochbogen.


Schädel: Die Stirnpartie ist flach bis leicht gewölbt. Stirnfalten vorhanden
aber wenig ausgeprägt. Vom Stopp ausgehend verläuft eine breite, eher
flache Stirnfurche bis zur Schädelmitte.


Stopp: Deutlich ausgeprägt aber ohne tiefe Einbuchtung.


GESICHTSSCHÄDEL:

Nasenschwamm: Breit, Nasenlöcher groß und gut geöffnet. Nase stets
vollständig schwarz.


Fang: Breit, von vorne gesehen annähernd quadratisch. Der Nasenrücken ist
gerade, weder aufgebogen noch abfallend. Verhältnis zur gesamten
Kopflänge 1:3 (Toleranz 1:4). Nicht zu dicke Hautfalten beidseits des
Nasenrückens. Unterkiefer inkl. Kinn breit und kantig. Bei geschlossenem
Fang weder Zunge noch Zähne sichtbar. Deutliches Kinn, vorne nicht
verdeckt durch die Oberlefzen.


Lefzen: Sie sollen dick sein. Pigmentierung am Rand gut geschlossen und
möglichst vollständig. Die Lefzen des Oberkiefers sollen den Unterkiefer
seitlich vollständig überlappen. Lefzen des Unterkiefers möglichst
anliegend.


Kiefer/Zähne: Vorbiss ideal 15 mm, Toleranz bis zu 10 mm,
Zahnleisten im Ober und im Unterkiefer gerade und parallel. Zähne
kräftig. 6 regelmäßig gestellte, gut entwickelte Schneidezähne
zwischen den breit auseinander platzierten Eckzähnen. Fehlen der
PM1 erlaubt, M3 werden nicht beachtet. Ein vollzahniges Gebiss ist
anzustreben.


Backen: Straff und gut gerundet.

AUGEN: Rund, nach vorne gerichtet, weit auseinander liegend. Weder
eingesunken noch hervorstehend. Gut anliegende, möglichst voll
pigmentierte Augenlider. Beim geradeaus schauenden Hund soll kein Weiß
(Sclera) sichtbar sein. Iris dunkelbraun.

OHREN: Hoch angesetzt, klein und dünn; der Ohrenansatz bildet mit der
oberen Schädellinie eine Gerade. Entweder Rosen oder Klappohr ist
erlaubt.

Rosenohr: d.h. auf der Rückseite nach innen gefaltet und zurückgelegt, der
vordere Ohrenrand fällt nach außen und hinten, das Innere der Ohrmuschel
ist teilweise sichtbar.


Klappohr: bei Aufmerksamkeit nach vorne gekippt, so dass die Ohrenspitze
ungefähr auf der Höhe des äußeren Augenwinkels liegt. In der Ruhe seitlich
am Kopf anliegend.
Alle anderen Ohrenformen sind als Fehler zu betrachten.

HALS: Recht kurz und kräftig, aber nicht so kurz, dass der Kopf
anscheinend direkt auf den Schultern sitzt. Gut gewölbte Nackenlinie.
Wenig Hautfalten im Bereich der Kehle sind erlaubt.

KÖRPER: Der Widerrist liegt nur unbedeutend höher als die Lendenpartie.
Obere Profil Linie: So gerade wie möglich.

Widerrist: Die Rückenlänge, vom Halsansatz bis zur Rutenwurzel,
entspricht der Widerristhöhe.

Rücken: Kurz und kräftig.

Lenden: Von oben gesehen nur unwesentlich schmaler als die Brustpartie.

Kruppe: Leicht abfallend.

Brust: Brusttiefe bis zu den Ellbogen reichend, entspricht bei idealen
Verhältnissen ½ der Widerristhöhe. Rippen gewölbt und Brustkorb
geräumig.

Untere Profillinie und Bauch: Bauch mäßig aufgezogen.

RUTE: Tief angesetzt, kräftig, am Ansatz dick und sich allmählich
verjüngend. Rundum dicht behaart, aber ohne Fransen.

Idealerweise bis zu den Sprunggelenken reichend. Gerade oder leicht
gebogen. In der Ruhe hängend, in der Bewegung angehoben, aber nicht über
den Rücken gerollt getragen.

GLIEDMASSEN


VORDERHAND:

Allgemeines: Läufe auch von vorne gesehen gerade, stämmig und stark.
Schulter: Breit, schräg und gut bemuskelt. Das Schulterblatt soll fest am
Brustkorb anliegen.

Oberarm: Gut am Körper anliegend und gute Winkelung zum Schulterblatt.
Ellenbogen: Fest am Körper anliegend;

Unterarm: Kurz und kräftig, nur wenig schräg.

Vorderpfoten: Dick und geschlossen, weder nach innen noch nach außen
gedreht. Die Krallen sind kurz und dunkel gewünscht.

HINTERHAND:

Allgemeines: Hinterläufe starkknochig und gut bemuskelt, von hinten
gesehen parallel.

Kniegelenk: Gut gewinkelt, weder nach innen noch nach außen gedreht.

Sprunggelenk: Gut gewinkelt, weder nach innen noch nach außen gedreht.

Hintermittelfuẞ: Kurz und stark.

Hinterpfoten: Dick und geschlossen, weder nach innen noch nach außen
gedreht. Die Krallen sind kurz und dunkel gewünscht

GANGWERK: Regelmäßige, flüssige Bewegungen, guter Vortritt,
raumgreifender Schub.

HAUT: Elastisch ohne Faltenbildung am Körper und Läufen.

HAARKLEID:

Haar: Deckhaar kurz, dicht, glatt, glänzend, nicht borstig. Unterwolle
kurz, dicht und fein. Fehlende Unterwolle gestattet.

Farbe: Alle Farben, die von schwarzer Nase begleitet sind. Einfarbig,
gestromt oder weiß kombiniert, mit oder ohne schwarze Maske. Ein
Bestimmtes Fleckenmuster wird nicht angestrebt. Die Farben Blau
und Braun sind nicht gestattet.


GRÖSSE UND GEWICHT:


Widerristhöhe: Rüden: 4250 cm Hündinnen: 4048 cm

Gewicht: Rüden: 30 kg Hündinnen: 25 kg

FEHLER


Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen
werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der
Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die Gesundheit und das
Wohlbefinden des Hundes zu beachten ist.

Zu wenig Bodenabstand

Kopfumfang übersteigt die Widerristhöhe um 10 20%

Schwach entwickelte Zähne

Vorbiss 1115 mm

Ungleich getragene Ohren

Kurz und / oder leicht deformierte Rute

Wenig dichte Behaarung

Über oder Untergrösse (Innerhalb der Toleranz) beim sonst
korrekten Hund

Passgang oder über den Boden schleifende Pfoten.

SCHWERE FEHLER:
Kopfumfang übertrifft die Widerristhöhe um mehr als 20%

Über die Stirnhöcker lappende Hautfalten

Zu große Nasenfalte

Stehoren

DISQUALIFIZIERENDE FEHLER:
Aggressive oder übermäßig ängstliche Hunde.

Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder
Verhaltensstörungen aufweisen.

Atemgeräusche in Aktion oder beim ruhigen Stehen

Blaue oder Birkaugen

Entropium / Ektropium

Sichtbare Schneide oder Fangzähne oder Zunge bei geschlossenem
Fang
Vorbiss über 15 mm

Schräger Kiefer

Stark deformierte Rute

Keine Rute

Grösse außerhalb der Toleranz


N.B.:

Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden
aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.

Zur Zucht sollen ausschließlich funktional und klinisch gesunde,
rassetypische Hunde verwendet werden.

 

 

Phänotypisierung durch eine Behörde nach Anmeldung eines Continental Bulldogs

Bisher bestehen deutschlandweit relativ selten Probleme bei der Anmeldung eines Continental Bulldog. In NRW ist er lediglich von der 20/40 Regelung betroffen, das heißt, Hunde mit 20 kg und mehr und/oder 40 cm und mehr müssen nicht nur zur Steuer, sondern auch beim Ordnungsamt angemeldet werden und neben der Haftpflichtversicherung ist auch ein Sachkundenachweis erforderlich. Dieser ist aber gut zu schaffen und eine Versicherung sollte selbstverständlich sein.
Es gibt allerdings Bundesländer, wie z.B. Brandenburg, NRW u.a. die aufgrund der Rassegeschichte die Einkreuzung eines Listenhundes unterstellen könnten. In NRW kann es dazu kommen, dass man nach der Anmeldung eines Continental Bulldogs dazu aufgefordert wird, den Hund für eine Phänotypisierung vorzustellen. Der Continental Bulldog steht innerhalb Deutschlands auf keiner Rasseliste, umso erschrockener reagieren die Halter, sobald sie eine dieser Aufforderungen im Briefkasten vorfinden. Sollten Sie so eine Aufforderung zur Phänotypisierung erhalten, dann besteht in der Regel kein Grund zur Sorge. Wenden Sie sich bitte an Ihren Züchter oder an die Geschäftsstelle des CfC – dort wird Ihnen weiter geholfen.
Wichtig ist immer der Wortlaut des Schreibens seitens der Behörde, um zu erkennen, warum der Hund phänotypisiert werden soll. Aus diesem Grunde wäre es ratsam, die Briefe in Kopieform zur Verfügung zur stellen. Rufen Sie nicht in den Ämtern an oder statten dort persönlich einen Besuch ab, wählen Sie nur den schriftlichen Weg. Mündliche Aussagen sind nicht belegbar und somit auch nichts wert. Es gibt immer mehrere Wege, um das Problem mit den Behörden zu handhaben. Der Besitz einer Rechtschutzversicherung ist immer sinnvoll, diese sollte auch das Verwaltungsrecht abdecken. So ist man bei Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes, die Kosten betreffend, auf der sicheren Seite. Scheuen Sie sich nicht und rufen Sie an, wir sind auch in schwierigen Situationen für Sie da.

 

Was ist eine Phänotypisierung

Hierbei wird das Aussehen des Hundes vom örtlich zuständigen Amtsveterinär begutachtet. Der Amtsveterinär entscheidet auf Basis der Optik (des Phänotyps) des jeweiligen Hundes, ob es Anhaltspunkte für die Einkreuzung eines Listenhundes gibt oder nicht. Entspricht der Hund weitgehend dem Erscheinungsbild eines Bulldogs, dann wird dieser auch als solcher phänotypisiert. Erkennen die Behörden vom Aussehen her eine gelistete Rasse, so wird einer Phänotypisierung nicht zugestimmt und der Hund ggf. einer Rasse zugeordnet, die besonderen Auflagen unterliegt.